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Allgemeine Geschäftsbedingungen Uecker Service GmbH & Co. KG

  1. Geltungsbereich
  • Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die zeitweise Vermietung von Bootsliegeplätzen, über die mietweise Überlassung zur Beherbergung und Fahren von Hausbooten und Vermietung von Motorbooten, Ruder- und Tretbooten, sowie Verträge für die Durchführung einer Familienfeier etc. und alle erbrachten Leistungen und Lieferungen des Yachthafens und Restaurants.
  • Die Unter- und Weitervermietung der Bootsliegeplätze, der Hausboote, sowie der Motor-, Ruder- und Tretboote sowie deren Nutzung zu anderen Beherbergungszwecken sind untersagt.
  • Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  1. Vertragsabschluss, Vertragspartner, Verjährung
  • Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrages des Gastes durch das Hafenrestaurant zustande.
  • Vertragspartner sind das Hafenrestaurant und der Gast. Hat ein Dritter für den Gast bestellt, haftet er dem Hafenrestaurant gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag, sofern dem Hafenrestaurant eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. Alle Ansprüche gegen das Hafenrestaurant verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisabhängigen regelmäßigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB.
  • Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hafenrestaurants beruhen.
  1. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
  • Das Hafenrestaurant ist verpflichtet, das vom Gast gebuchte Hausboot, Motorboot, Ruder- und Tretboot, sowie Bootsliegeplatz oder die gebuchte Feier bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Gast ist verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen geltenden, bzw. vereinbarten Preise des Hafenrestaurants zu zahlen. Dies gilt auch für vom Gast veranlasste Leistungen und Auslagen des Hafenrestaurants an Dritte.
  • Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate und erhöht sich der vom Hafenrestaurant allgemein berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, jedoch höchstens um 5 % anheben.
  • Die Preise können vom Hafenrestaurant geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Personen, der Leistung des Hafenrestaurants oder der Aufenthaltsdauer der Gäste auf dem Hausboot wünscht und das Hafenrestaurant dem zustimmt.

Rechnungen des Hafenrestaurants für Hausboote und Bootsliegeplätze sind vorab zu begleichen und Rechnungen, welche das Restaurant und die Motor-, Ruder- und Tretboote betreffen, vor Ort zu begleichen.

Das Hafenrestaurant ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hafenrestaurant berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen von derzeit 7 % zu verlangen. Dem Hafenrestaurant bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.

  1. Nutzung der Webseite
  • Der Zugang zur Webseite kann jederzeit verweigert werden, welche diese nicht zweckmäßig nutzen
  1. Kreditkartenzahlung, Kreditkartengarantie
  • Der Gast übernimmt die Verantwortung für die in seinem Namen getätigten Transaktionen. Weiterhin versichert der Gast über 18 Jahre alt zu sein und richtige und vollständige Angaben zu allen Reiseteilnehmern zu machen. Für die Abwicklung einer Buchung benötigt das Hafenrestaurant persönliche Daten und Kreditkarteninformationen.
  1. Rücktritt des Gastes, Nichtinanspruchnahme der Leistungen
  • Ein Rücktritt des Gastes von dem mit dem Hafenrestaurant geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hafenrestaurants. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht bei Verletzung der Verpflichtung des Hafenrestaurants zur Rücksichtnahme auf Rechte, Rechtsgüter und Interessen des Gastes, wenn diese dadurch ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist, oder ein sonstiges gesetzliches oder vertragliches Rücktrittsrecht zusteht. Das Rücktrittsrecht des Gastes erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hafenrestaurant ausübt, sofern nicht ein Fall des Rücktritts des Gastes gemäß 1 Satz 3 vorliegt.

Dem Hafenrestaurant steht es frei, die vertraglich vereinbarte Vergütung zu verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen zu pauschalieren. Der Gast ist in jedem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für vereinbarte Leistungen zu zahlen.

  1. Rücktritt des Hafenrestaurants
  • Das Hafenrestaurant ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast in der gesetzlichen Zeit von 14 Tagen nicht unterschrieben hat und Anfragen anderer Gäste vorliegen und der Gast auf Rückfrage des Hafenrestaurants auf sein Recht zum Rücktritt verzichtet. Wird eine verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hafenrestaurant gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hafenrestaurant ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

Das Hafenrestaurant ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere vom Hafenrestaurant nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen, wie z.B. dass die Inanspruchnahme der Restaurantleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, oder die Sicherheit des Restaurants in der Öffentlichkeit gefährden kann

Bei berechtigtem Rücktritt des Hafenrestaurants entsteht kein Anspruch des Gastes auf Schadensersatz.

  1. Hausbootbereitstellung

Gebuchte Hausboote stehen dem Gast ab 16.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Am vereinbarten Abreisetag sind die Hausboote dem Hafenrestaurant spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hafenrestaurant aufgrund der verspäteten Räumung des Hausbootes für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Vertragliche Ansprüche des Gastes werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hafenrestaurant kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  1. Haftung des Hafenrestaurants
  • Das Hafenrestaurant haftet mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Ansprüche des Gastes auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, der Gesundheit oder des Körpers, wenn das Hafenrestaurant die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Einer Pflichtverletzung des Hafenrestaurants steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungshilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hafenrestaurants auftreten, wird das Hafenrestaurant bei Kenntnis bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Soweit dem Gast ein Stellplatz für sein Auto oder sein Boot auf dem Restaurantgelände, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück vom Restaurant abgestellter oder rangierter Fahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hafenrestaurant nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1 Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend.
  1. Schlussbestimmungen
  • Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Gast sind unwirksam. Das Hafenrestaurant kann jederzeit die Allgemeinen Geschäftsbedingungen ändern, ohne die Gäste zu benachrichtigen. Die neueste Version wird grundsätzlich auf der Webseite erscheinen. Indem Sie die Buchung bestätigen, akzeptieren Sie die AGB`s .
  • Erfüllungs- und Zahlungsort, sowie Gerichtsstand für Scheck-und Wechselstreitigkeiten ist der Sitz des Hafenrestaurants. Es gilt deutsches Recht.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Uecker Service GmbH & Co. KG Hafenrestaurant LuBea
Rüdesheimer Str. 21 16515 Oranienburg

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Herausgeber

Uecker - Service GmbH & Co. KG
Geschäftsführung: Beate Uecker
Steuernummer: 053 / 166 / 11585
Handelsregister: Amtsgericht Neuruppin
Registernummer: HRA 3350 Ust. ID: DE 328247124
Uecker Service GmbH & Co. KG HRB 9670 NP

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Geschichte vom Eiscafé Dietrich jetzt Hafenrestaurant LuBea

Damals war alles anders! Aber der Ausblick auf den Lehnitzsee ist derselbe.

Heute können Sie von unserer überdachten Hafenrestaurant-Terrasse den wunderschönen Ausblick über den Lehnitzsee genießen. Wir bieten Ihnen eine gut bürgerliche Küche zu allen individuellen Feiern, Festlichkeiten und Veranstaltungen.

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Gesonderte Öffnungszeiten 2024

3. Oktober geöffnet ab 12.00 Uhr
5. Oktober Hafenfest mit TB Session Band Blues & Rock Classics
8. November Beeftag mit Live Musik Mr. Wiggly & Friend
1.– 4. Advent Adventsbrunch von 10.30 Uhr bis 14.00 Uhr
25. & 26. Dezember Weihnachtsessen
31. Dezember Silvesterparty